Mitglied werden

Gemeinnützige Organisationen der Sozial- und Bildungsarbeit in Sachsen sind eingeladen, sich einer starken Gemeinschaft unter dem Dach des Paritätischen Sachsen anzuschließen und von der Vielfalt zu profitieren.

Warum Mitglied im Paritätischen Sachsen werden?

Netzwerk und Austausch: Die Stärke des Verbandes liegt in der Vielfalt seiner Mitglieder. Deshalb ist der größte Vorteil der Mitgliedschaft im Paritätischen Sachsen der Zugang zu einem breiten Netzwerk aus verschiedenen Organisationen aus nahezu allen Bereichen der Sozialen Arbeit und Bildung. Der Verband versteht sich als Plattform dieser Vielfalt und bringt seine Mitglieder zu fachlichen, praktischen und zukunftsrelevanten Themen in den Austausch. Er bündelt Wissen und bietet Impulse für die Herausforderungen der Sozial- und Bildungsarbeit. 

Interessenvertretung: Der Verband bündelt Positionen seiner Mitglieder und vertritt sie gegenüber Landespolitik, Verwaltungen und Öffentlichkeit. Dabei versteht er sich als Partner von Mitgliedern und öffentlicher Hand. Der Paritätische Sachsen zeigt Handlungsbedarfe auf und formuliert Lösungsvorschläge. Im Mittelpunkt stehen dabei eine bedarfsgerechte soziale Infrastruktur sowie Rahmenbedingungen, die den Mitgliedern eine zielgruppenorientierte Arbeit ermöglichen.

Information und Beratung: Ob veränderte gesetzliche Anforderungen, Finanzierungsfragen oder konzeptionelle Weiterentwicklung - der Paritätische Sachsen informiert zu Neuerungen und weist Mitglieder auf Handlungsbedarfe hin. In themenorientierten Formaten berät der Verband und gibt Impulse für die praktische Arbeit.

Weiterbildung und Qualifizierung: Aufgaben verändern sich. Neues Wissen muss in die praktische Arbeit einfließen. Äußere Faktoren machen den Aufbau neuer Kompetenzen notwendig. Deshalb bietet der Verband über seine Paritätische Akademie Sachsen Fort- und Weiterbildungen für Fach- und Führungskräfte sowie Ehrenamtliche an. Das Angebot der Akademie richtet sich an den aktuellen Herausforderungen der Sozial- und Bildungsarbeit aus. Mitglieder nutzen die Weiterbildungen zu vergünstigten Preisen.

Leistungen auf einen Blick

  • Beratung und Begleitung
  • Fachinformationen aus der Sozial- und Bildungsarbeit
  • Vernetzung
  • Interessenvertretung gegenüber Verwaltung und Politik
  • Zugang zu Fördermitteln
  • Vergünstigungen durch Rahmenverträge mit über XXX Firmen
  • Mitgliedsrabatt auf Weiterbildungen der Paritätischen Akademie Sachsen

Für die Mitgliedschaft im Paritätischen Sachsen sind folgende Bedingungen zu erfüllen:

  • Die Organisation ist eine juristische Person.
  • Es ist keine Zugehörigkeit zu einem anderen Spitzenverband gegeben bzw. sollte die Organisation nach eigenem Selbstverständnis keinem anderen Spitzenverband angehören.
  • Es wird einer wohlfahrtspflegerischen Tätigkeit nachgegangen.
  • Es liegt eine anerkannte Gemeinnützigkeit vor.
  • Die Organisation ist im Freistaat Sachsen tätig oder will in Sachsen tätig werden.
  • Es ist keine Dominanz der öffentlichen Hand gegeben.
  • Die Organisation verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Interessen:
    • Es liegt keine Befreiung vom § 181 BGB vor.
    • Es gibt keine Dominanz von Vereinsmitgliedern, die in ökonomischer Abhängigkeit zum Verein stehen, bzw. keine Dominanz erwerbswirtschaftlich orientierter Gesellschafter oder staatlich dominierter Organisationen mit einer Stimmgewalt von über 50 Prozent.
    • Mitarbeiter bestimmen in Organen nicht über ihre eigenen Rechte und Pflichten.
    • Das 4-Augen-Prinzip wird gewährleistet.
    • Es gibt eine Trennung von operativen Funktionen und Aufsichtsfunktionen.
  • Die Organisation verwirklicht den Verbandszweck gemäß § 2 der Satzung des Paritätischen Sachsen.
  • Die Organisation bekennt sich zu Toleranz und Zusammenarbeit innerhalb der Mitgliedsorganisationen. Als Ausdruck der Gegenseitigkeit wird erwartet, dass eine Paritätische Mitgliedsorganisation oder der Paritätische in der Satzung als heimfallberechtigt bezeichnet wird.
  • Die Organisation verfügt über ein geordnetes Rechnungswesen gem. §§ 145 bis 147 Abgabenordnung.

Folgend finden Sie die Regelungen der Beitragsordnung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Landesverband Sachsen e.V. in der gültigen Fassung vom 13. September 2022. (Auszug)

§ 1

Die Beitragsordnung gilt für alle Mitgliedsorganisationen des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Landesverband Sachsen e.V.

§ 2

Jedes Mitglied ist nach § 6 der Satzung des Landesverbandes i. d. F. v. 15.09.2021 verpflichtet, jährlich einen Mitgliedsbeitrag zu zahlen.

§ 3

  1. Die Beitragshöhe beträgt 0,29 % der Bruttolohnsumme des Vorjahres für alle im Freistaat Sachsen im Rahmen der freien Wohlfahrtspflege tätigen Beschäftigten einer Mitgliedsorganisation.
    Der Mindestbeitrag beträgt 300 Euro. Der Höchstbeitrag pro Mitgliedsorganisation beträgt im Jahr 2023 25.000 Euro und ab dem Jahr 2024 26.000 Euro.
  2. Im Jahr der Aufnahme wird ein anteiliger Mitgliedsbeitrag fällig. Bei Eintritt nach dem 31.01. d. J. ist der anteilige Mitgliedsbeitrag nach der Anzahl der nach dem Eintritt liegenden, vollen Monate des Kalenderjahres zu entrichten.
  3. Sind in einem verbundenen Unternehmen Organisationen vorhanden, die nicht Mitglied im Paritätischen Sachsen sind, sind die Bruttolohnsummen auch für die Beschäftigten von den Gesellschaften zu berücksichtigen, an denen die Mitgliedsorganisation mit mehr als 50 % beteiligt ist.
  4. Sind sowohl die Organisation als auch die verbundene(n) Gesellschaft(en) Mitglied im Paritätischen Sachsen, werden diese nach Absatz 1 zusammen veranlagt. Zur Beitragszahlung der nach Satz 1 errechneten Beitragshöhe ist die Organisation bzw. verbundene Gesellschaft mit dem rechnerisch höchsten Eigenbeitrag verpflichtet.
    Die jeweiligen Gesellschafteranteile bleiben für die Beitragsbemessung unberücksichtigt.
  5. Grundlage für die Berechnung bilden die Meldungen an die jeweilige Berufsgenossenschaft. Diese sind dem Landesverband bis zum 31. März des Jahres in einfacher Ausfertigung zuzustellen. Dabei sind die Bedingungen der Datenschutzgrundverordnung nach aktueller Fassung einzuhalten.

§ 4

Jede Mitgliedsorganisation erhält zum Mitgliedsbeitrag eine Rechnung. Ab einer Beitragshöhe von 2.000 Euro kann der Landesgeschäftsstelle zum 31.03. eine Ratenzahlung in drei Raten angezeigt werden. Ratenzahlungstermine sind der 31.03. und der 30.06. und der 30.09. des jeweiligen Geschäftsjahres. Ab einer Beitragshöhe von 6.000 Euro kann der Landesgeschäftsstelle zum 31.03. eine Ratenzahlung in vier Raten angezeigt werden. Ratenzahlungstermine sind der 31.03., der 30.06., der 30.09. und der 30.11. des jeweiligen Geschäftsjahres.

§ 5

Mitgliedsorganisationen haben das Recht der Antragstellung auf Beitragsminderung oder Beitragsstundung. Die Frist für die Antragstellung ist der 31.03. des laufenden Geschäftsjahres. Mitgliedsorganisationen, die von dem Recht auf Beitragsminderung Gebrauch machen, reichen mit dem formlosen Antrag zum Fälligkeitstag zusätzlich eine Selbstauskunft (lt. Muster) und weitere aussagefähige Unterlagen zur Prüfung und Entscheidung durch den Vorstand ein. Das können sein: Bilanzen, Jahresabschlüsse, Einnahme - Überschussrechnungen, Kassenbücher, Cash flow - Übersichten usw.

Ab Vorlage der vollständigen Unterlagen entscheidet der Vorstand im Rahmen der jährlich stattfindenden Vorstandssitzungen innerhalb des jeweiligen Beitragsjahres zum Antrag.

Für den Fall der Beitragsstundung wird zwischen Landesverband und der Mitgliedsorganisation eine schriftliche Vereinbarung über die Modalitäten dieses Vorganges (Zahlungsziele, -fristen, Zinsen usw.) getroffen.

§ 6

Gegen Mitgliedsorganisationen, die ihren Beitrag nicht fristgerecht entrichten, wird ein gebührenpflichtiges Mahnverfahren eingeleitet. Die Einzelheiten regelt ein Vorstandsbeschluss. Über mögliche Ausnahmeregelungen zur Absenkung der beitragspflichtigen Bruttolohnsumme fasst der Vorstand einen Beschluss. Beide Beschlüsse sind der Mitgliederversammlung bekannt zu geben.

§ 7

Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft.

Die vollständige Beitragsordnung können Sie hier als PDF herunterladen.