Was ist Eingliederungshilfe?

Die Eingliederungshilfe ist eine gesetzlich geregelte Unterstützung für Menschen mit drohenden oder bestehenden Behinderungen. Der Paritätische Sachsen und seine Mitglieder begleiten Menschen dabei, selbstbestimmt teilhaben zu können. Gemeinsam arbeiten sie an einer inklusiven Gesellschaft.

01.05.2026

Wege zu selbstbestimmter Teilhabe

Die Eingliederungshilfe ist eine gesetzlich geregelte Unterstützung für Menschen mit drohenden oder bestehenden Behinderungen. Ihr Ziel ist es, Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen, im Alltag, im Beruf, in der Familie und im sozialen Umfeld.

Rechtsgrundlage ist das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Im Mittelpunkt steht der Anspruch, dass Menschen mit Behinderungen ihr Leben möglichst selbstbestimmt gestalten können. Es geht nicht um Fürsorge, sondern um Eigenverantwortung und echte Wahlmöglichkeiten.

Die Leistungen richten sich nach den individuellen Bedürfnissen und Lebenszielen der einzelnen Person. Nicht die Wohnform oder Einrichtung bestimmt die Unterstützung, sondern der persönliche Bedarf. Ziel ist die Inklusion aller Menschen.

Warum Eingliederungshilfe so bedeutend ist

Teilhabe ist ein grundlegendes Recht. Es ist in der UN-Behindertenrechtskonvention und im deutschen Sozialrecht verankert. Die Eingliederungshilfe schafft die Voraussetzungen dafür, dass dieses Recht im Alltag wirksam werden kann.

Ihre Bedeutung reicht über den einzelnen Menschen hinaus. Sie entlastet Familien, schafft soziale Sicherheit, stärkt regionale Strukturen und trägt zu einem inklusiven Zusammenleben bei. Gleichzeitig hilft sie, spätere und oft höhere Folgekosten zu vermeiden.

Damit ist die Eingliederungshilfe ein fester Bestandteil der sozialen Infrastruktur.

Angebote unserer Mitgliedsorganisationen

Die Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Sachsen bieten ein breites Spektrum an Leistungen.

Assistenz im Alltag ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben, unabhängig davon, wo Menschen wohnen. Unterstützung gibt es zum Beispiel bei der Haushaltsführung, bei Arztbesuchen, im Kontakt mit Behörden, in der Freizeit und in sozialen Beziehungen. Auch beim Eltern Sein, bei Krankenhausaufenthalten oder in Krisensituationen wird begleitet.

Tagesstätten und vergleichbare Angebote geben Orientierung, fördern soziale Kontakte und unterstützen die persönliche Entwicklung. Sie richten sich vor allem an Menschen, die (noch) nicht oder nicht mehr am Arbeitsleben teilnehmen.

Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sowie andere Leistungsanbieter ermöglichen Teilhabe am Arbeitsleben. Ziel ist es, Berufsbildung zu ermöglichen, Fähigkeiten zu erhalten und weiterzuentwickeln und den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen.

Frühförderung, Kita-Integration, Schulassistenz und heilpädagogische Angebote begleiten Kinder und ihre Familien frühzeitig. Sie unterstützen die Entwicklung und entlasten Angehörige.

Freizeit-, Bildungs- und Selbsthilfe- und Beratungsangebote schaffen Räume für Begegnung und Beteiligung. Sie stärken soziale Netzwerke und fördern ein inklusives Miteinander.

Wie der Paritätische Sachsen unterstützt

Der Paritätische Sachsen vertritt die Interessen seiner Mitgliedsorganisationen gegenüber Politik, Verwaltung und Leistungsträgern. Er wirkt auf Landes- und kommunaler Ebene sowie in Fachgremien und in den Rahmenvertragsverhandlungen nach § 131 SGB IX mit.

Ein Schwerpunkt liegt auf der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Der Verband unterstützt seine Mitglieder bei neuen Leistungs- und Vergütungsstrukturen und bei der Abstimmung mit anderen Leistungssystemen. Darüber hinaus fördert er fachlichen Austausch, Vernetzung und Qualitätsentwicklung.

Aktuelle Herausforderungen

Die Eingliederungshilfe in Sachsen befindet sich weiterhin im Umbruch. Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ist noch nicht abgeschlossen. Wichtige Strukturen entwickeln sich noch. Personenzentrierte Bedarfsermittlungen und Teilhabeplanverfahren werden bislang noch nicht in dem Umfang umgesetzt, wie es vorgesehen ist. Auch der Rahmenvertrag befindet sich weiterhin in einer Übergangsphase.

Hinzu kommen komplexe Verfahren, regionale Unterschiede und steigende Unterstützungsbedarfe. Die Gewinnung von Fachkräften bleibt eine Herausforderung. Auch die Abstimmung mit anderen Leistungssystemen ist oft aufwendig.

Die Weiterentwicklung inklusiver Sozialräume und verlässlicher Übergänge im Lebensverlauf, etwa von der Schule in Ausbildung oder Arbeit, erfordert langfristige und tragfähige Lösungen.

Der Paritätische Sachsen begleitet diese Entwicklungen und setzt sich dafür ein, dass personenzentrierte Leistungen gestärkt und Wahlmöglichkeiten sowie fachliche Qualität gesichert werden.

Für echte Teilhabe in Sachsen

Teilhabe entsteht dort, wo Unterstützung verlässlich organisiert ist und Menschen ihr Leben selbst gestalten können. Die Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Sachsen leisten hierzu täglich einen wichtigen Beitrag. Damit dies so bleibt, braucht es stabile Rahmenbedingungen und eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Mittelpunkt stehen und Teilhabe in Sachsen weiter gestärkt wird.

Formelle Mitwirkung des Verbandes in Gremien

Der Paritätische Sachsen ist in folgenden Gremien für die Belange von Menschen mit Behinderungen und seine Mitgliedsorganisationen aktiv (Auswahl):

  • Gremium 1
  • Gremium 2
  • Gremium 3

Kontakt zum Fachreferat Teilhabe

Anne CellarReferentin Teilhabe

0351 - 828 71 150anne.cellar (at) parisax.de

Johannes KokotReferent Entgelte (SGB IX) | WfbM | Frühförderung

0351 - 828 71 147johannes.kokot (at) parisax.de